Versicherung der Arbeitnehmer der ihr gemäss den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung vom 20.03.1981 unterstellten Betriebe gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten; Zuständig für die Unfallversicherung für Arbeitslose; Betrieb der Versicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit; Führung der Militärversicherung als eigene Sozialversicherung mit gesonderter Rechnung; Vollzug der Bestimmungen über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den ihr zugeordneten Betrieben; Verwaltung des von den Versichern erhobenen Prämienzuschlags für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten; Führung der Sammelstelle für die Statistiken der Unfallversicherung; Ausführung verschiedener, ihr durch Gesetz und Verordnung zugewiesenen Funktionen im Dienste des schweizerischen Gesundheitswesens und der Arbeitssicherheit.
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03 / Publications
The register notices.
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