Die Stiftung bezweckt die obligatorische und weitergehende berufliche Vorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Swisscom AG (resp. Deren Nachfolgeorganisation) und mit ihr wirtschaftlich oder finanziell verbundener Unternehmen. Mit Zustimmung des Stiftungsrates können sich auch andere Unternehmen der Stiftung anschliessen. Der Anschluss einer verbundenen oder einer anderen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Kollektiv-Versicherungsverträge abschliessen. Die Vermögensverwaltung kann sie Banken, Anlagegesellschaften oder Anlagestiftungen und ähnlichen Institutionen übertragen.
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03 / Publications
The register notices.
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