Die Gesellschaft bezweckt im Sinne von Art. 620 Abs. 3 OR die Förderung des Gesundheitswesens. Sie wird insbesondere als Krankenkasse die soziale Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) durchführen und bietet in der ganzen Schweiz Versicherungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Invalidität und Tod an. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft sich Organisationen anschliessen, sich an Organisationen und Unternehmungen beteiligen, selber solche gründen oder übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern und alle weiteren Geschäfte tätigen, welche ihre Zwecke unmittelbar oder mittelbar fördern.
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03 / Publications
The register notices.
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