Bau und Betrieb eines Wohnheims mit Beschäftigungsstätte für schulentlassene Behinderte vorwiegend aus dem Kanton Zürich. Die Stiftung ergreift hiezu alle notwendigen Massnahmen, im besonderen solche zur Schulung, Förderung und Eingliederung. Es sollen Wohn-, Betreuungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Anlehren für Behinderte angeboten werden. Der Stiftungsrat ist insbesondere ermächtigt, die für die Erreichung des Stiftungszweckes notwendigen Grundstückkäufe zu tätigen.
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03 / Publications
The register notices.
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