Die Stiftung Abendrot bezweckt die berufliche Vorsorge der ihr angeschlossenen Unternehmen, Verbände und Selbstständigerwerbende sowie je für deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen können sich im Rahmen der Personalvorsorge ihrer Unternehmung als Selbstständigerwerbende der Stiftung Abendrot anschliessen. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Die Stiftung Abendrot kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Stiftung Abendrot kann auch Leistungen zugunsten der Destinatäre/Destinatärinnen in besonderen Notlagen erbringen (Ermessensleistungen).
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People & roles
Information about people under review
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03 / Publications
The register notices.
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