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Profil d’entreprise · UR

Stiftung Infinite Elements

ActiveFondationInscription d’entrepriseCHE-265.556.858

01 / En un coup d’œil

Les données du registre.

Raison sociale
Stiftung Infinite Elements
Identification (IDE)
CHE-265.556.858
Forme juridique
Fondation
Siège
Altdorf (UR) · UR
Adresse au registre
Dätwylerstrasse 4, 6460 Altdorf UR
Type d’inscription
Inscription d’entreprise
Statut au registre
Active

02 / Activité selon le registre

Le but de l’entreprise.

Die Stiftung bezweckt mit Fokus auf die Zentralschweiz die Förderung von gemeinnützigen Organisationen, Werken und Projekten im sozialen, karitativen, humanitären, kulturellen, wissenschaftlichen, medizinischen, ökologischen, pädagogischen oder anderen gemeinnützigen Bereichen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezweck. Die Stiftung verfolgt ihre Zwecksetzung insbesondere durch die Ermöglichung von zweckgebundenen Fonds, welche den Vorgaben der Stiftung entsprechen, gleichzeitig im Zeitablauf aber die nötige Flexibilität der Schwerpunktsetzung, spezialisierte Kompetenz in der Leitung und gleichzeitig Diversität des Förderungsmanagements sicherstellen. Als unabhängige Dachstiftung bietet die Stiftung Interessierten die Möglichkeit, ihre konkreten Förderanliegen nach Massstäben kosteneffizienter Tätigkeit wirksam umzusetzen (zweckgebundene Fonds). Die Errichtung solcher zweckgebundener Fonds setzt voraus, dass das Förderanliegen durch den Stiftungszweck gedeckt ist, der Stiftungsrat zustimmt und ein entsprechendes Fondsreglement erlässt, welches der Stiftungsaufsicht zur Prüfung und Vormerknahme einzureichen ist, und der öffentliche und / oder gemeinnützige Zweck steuerlich anerkannt ist. Die zweckgebundenen Fonds sollen über eine eigenständige Governance verfügen können, was je nach Umständen vom Stiftungsrat alleine im betreffenden Fondsreglement oder aber auch in einer bindenden Vereinbarung zwischen dem Stifter/Schenker eines zweckgebundenen Fonds und der Stiftung bzw. durch vom Stifter/Schenker bindend festgelegten und vom Stiftungsrat akzeptierten Reglementsvorgaben geschehen kann. Der Stifter behält sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu erweitern, unter Vorbehalt der Zustimmung der Steuerverwaltung im Hinblick auf die Steuerbefreiung.

Texte original de la source. Le but n’est pas traduit automatiquement.

03 / Publications

Les publications du registre.

Les dates de publication ne sont pas des dates de fondation. Nous affichons les publications recensées jusqu’au dernier jour terminé. L’historique peut être incomplet.

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